Sie halten gern den Ball flach.
Sie mögen es unkompliziert.
Wir auch.
Fußball aus Berlin - im Prenzlauer Berg!
Jugendbüro im Urlaub
Das Jugendbüro der SG Rotation Prenzlauer Berg_Abteilung Fußball befindet sich vom 23.05 - 27.05.2022 im Urlaub. Alle eingehenden Anfragen, Quittungen & Aufgaben werden ab dem 30.05.22 wieder beantwortet und bearbeitet.
Es geht wieder los: Wir sammeln "Scheine für Vereine"
Die diesjährige Sammelaktion von
Rewe "Scheine für Vereine" hat begonnen und wir sind wieder mit dabei. Das bedeutet, pro 15 Euro Einkaufswert gibt es 1 Vereinsschein, mit dem wir tolle Gratisprämien einlösen können. Da der Verein
sich aber nur einmal registrieren kann, teilen wir uns den Account "SG Rotation Prenzlauer Berg e.V." mit der Abteilung Hockey und Handball. Daher bitten wir euch, die Scheine nicht direkt
einzulösen, sondern sie uns direkt zukommen zu lassen. Wir sammeln diese und lösen sie dann für Prämien ein. Ihr könnt uns eure gesammelten Scheine auf folgenden Wegen
zuleiten:
1. Ihr seid auf dem Tesch und werft
sie in den Briefkasten unten in der Kabine gegenüber vom Büro des Platzwarts ein.
2. Ihr fotografiert sie ab und
schickt sie per E-Mail an vivian@rotationpb-fussball.de
Bitte nutzt nicht die Sammelboxen,
die in einigen Rewe-Märkten in Prenzlauer Berg stehen. Die Abteilung Handball sammelt mit diesen Boxen nur für sich. Wenn ihr die Abteilung Fußball unterstützen wollt, nutzt also einen der oben
genannten Wege.
Wir hoffen auf eure tatkräftige
Unterstützung! Die Scheine werden nur bis 5.6.22 ausgegeben und nur so lange der Vorrat reicht. Sagt Freund(inn)en, Arbeitskolleg(inn)en, Nachbarn und der Familie Bescheid und sammelt für uns. Im
vergangenen Jahr konnten wir tolle Tore und Equipment für die Jugendarbeit mit den Scheinen einlösen. In diesem Jahr wollen wir noch gezielter sammeln. Wir werden euch dazu auf allen Kanälen auf dem
Laufenden halten.
Vielen Dank für eure
Unterstützung!
Unterstützung für die Südukraine – Spendenaktion für Odessa
Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender!
Wir konnten am Samstag 700 Euro einnehmen.
Diese 700 Euro werden durch den Jugendbereich auf 1000 Euro aufgerundet und dann übergeben.
Danke an Benni für den Impuls und danke an Vivian für die Organisation.
Unser Engagement läuft unbürokratisch und ohne Spendenbescheinigung, aber wird durch viele vertrauenswürdigen Helfer*innen getragen.
Wenn auch ihr uns weiter unterstützen möchtet, freuen wir uns über Spenden über PayPal an katha.hell@gmx.de.
oder
Katharina Helling, IBAN DE18 1005 0000 2154 2064 79, Verwendungszweck "Wir helfen"
Und hierfür sammeln wir:
Anfang März konnten wir Medikamente, Schutzwesten, Hygieneartikel, Windeln, Babynahrungsmittel, Isomatten, Schlafsäcke, Powerbanks, Dynamotaschenlampen, Gasgrills etc. über die rumänisch-ukrainische Grenze bei Tulcea/ Ismail in die Südukraine bringen.
Entstanden ist unsere Aktion in Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten in Odessa, die seit Kriegsbeginn dringend Schutzwesten und Medikamente benötigen.
aktuelle Corona-Regelungen
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am Montag, den 15. November 2021 in Kraft und beinhaltet eine wesentliche Ausweitung der 2G-Regeln in Berlin, die auch den Hallensport betreffen.
Die Sportausübung unter freiem Himmel ist weiterhin unter unveränderten Bedingungen (ohne Nachweis von Impfung/Test) zulässig.
Für das Betreten eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage (Umkleidekabinen eingeschlossen) gilt künftig allerdings für alle Anwesenden (Sportler:innen, Eltern, Trainer:innen, Betreuer:innen, Funktionspersonal, Zuschauer:innen) die 2G-Regelung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind dabei grundsätzlich von den 2G-Bedingungen ausgenommen.
Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport im Freien (outdoor) zu beachten:
- Sport im Freien ist auch bei Unterschreitung des Mindestabstands bei der Sportausübung weiterhin ohne Nachweis von Impfung/Test erlaubt.
- Für das Betreten von Funktionsgebäuden (einschließlich Umkleidekabinen) auf der Sportanlage gilt künftig die 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene).
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen. Sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
- Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler:innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
- In allen Innenräumen (Funktionsgebäude) auf einer Sportanlage besteht abseits der Sportausubüng Maskenpflicht.
- Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich.
- Für Veranstaltungen sowie sportliche Wettkämpfe im Freien gilt ab 100 Personen auf der Sportanlage die Pflicht zur Erbringung eines Nachweises über einen negativen Corona-Test, den vollständigen Impfschutz oder die Genesung (3G-Regel).
Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) zu beachten:
- Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer:innen). Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, sind von der 2G-Regel ausgenommen. Sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
- Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler:innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
- In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich.
Die gesamte Verordnung ist nach der Veröffentlichung hier nachzulesen: Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
SG Rotation erhält Gütesiegel in Silber
Wichtige Information für Gastmannschaften
Auf Grund der vom Bezirksamt vorgegebenen Coronavorschriften, können die Umkleidekabinen und Duschen auf dem Tesch – Sportplatz leider nicht genutzt werden.
Bitte berücksichtigt diese Vorgaben und erschient in Spielkleidung oder zieht euch auf dem Sportplatz um, solange es die Wetterlage erlaubt.
Es stehen Umkleidezelte zur Verfügung.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und wünschen allen Mannschaften viel Spaß und Erfolg.
Abteilungsleitung Fußball
SG Rotation Prenzlauer Berg
Bei der SG Rotation Prenzlauer Berg schützen und unterstützen wir die Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen
Wir machen in aller Deutlichkeit klar:
- Auf unserem Platz und in unseren Kabinen dulden wir keine verbalen oder körperlichen Angriffen.
- Wir greifen als Trainer und/oder Verantwortliche ein, wenn sich Eltern, Spieler oder andere Zuschauer unangemessen verhalten
- Wir Trainer und Verantwortliche sind Vorbilder, daher achten wir auf dem Sportplatz auf unsere Wortwahl und bleiben sachlich
- Wir stehen für Werte wie Respekt und Fairness ein und leben diese auch beim Training und bei den Spielen
- Wir hoffen, dass es nicht so weit kommt, dass wir auf dem Teschplatz kostenpflichtige Ordnungskräfte abstellen müssen
- Wir reagieren sofort und mit einem unumkehrbaren Vereinsausschluss, wenn Trainerinnen, Trainer, Verantwortliche, Spielerinnen oder Spieler Gewalt anwenden – sei es gegen den Schiedsrichter oder Gegner